AHP greift erfolgreich Direktvergaben der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen an

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Die Vergabekammer Sachsen entschied mit Beschluss vom 04.12.2018, dass die Direktvergaben von Laborverbrauchsmitteln (Testkits, Chemikalien, Reagenzien, gerätespezifische Verbrauchsmaterialien etc.) der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen rechtswidrig waren. Die Lieferleistungen müssen unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften neu vergeben werden.

Dr. Jens Biemann vertrat in dem Nachprüfungsverfahren die Antragstellerin AniCon Labor GmbH, ein erfahrenes Unternehmen in den Bereichen Veterinärdiagnostik und der Produktion bestandspezifischer Impfstoffe sowie Lebensmittelsicherheit. Dadurch wird es dem Unternehmen ermöglicht, sich in einem fairen Wettbewerb zu beweisen und den Zuschlag erhalten zu können.

Direktvergaben, also Auftragsvergaben ohne die Beteiligung mehrerer Unternehmen, sind häufige Angriffspunkte vor den Nachprüfungsinstanzen. Die Rechtsprechung setzt sehr hohe Anforderungen an die Ausnahmetatbestände, die eine solche Wettbewerbseinschränkung erlauben. Gerade die rechtliche Begründung und Dokumentation erfordern eine sorgfältige, umfassende Prüfung der Auftraggeber, die in vielen Fällen fehlt.