Mehrere Vergaben im ÖPNV mit AHP

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Die Anwaltskanzlei HAAK + PARTNER unterstützt mehrere Kreise bei der Vergabe ihrer Verkehrsleistungen im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr. Zu den Aufgabenträgern, die erfolgreich beraten wurden und werden, gehören beispielsweise der Landkreis Sömmerda, der Kyffhäuserkreis, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Kreis und Stadt Nordhausen und der Landkreis Märkisch-Oderland.

 

Die Beratungen umfassen dabei insbesondere Direktvergaben und Wettbewerbsverfahren nach der VO (EG) 1370/2007 als speziellem Rechtsregime für die Vergabe von Verkehrsleistungen. Noch nicht alle Rechtsfragen im Zusammenspiel des Personenbeförderungsgesetzes, der VO (EG) 1370/2007 und des Vergaberechts nach dem GWB sind geklärt. Daher erfordern diese Beratungen ein hohes Maß an Erfahrung und Kenntnisse der aktuellen Entwicklungen.

 

Dr. Jens Biemann verfügt über eine langjährige Expertise bei Vergaben im ÖPNV. AHP arbeitet bei diesen Beratungen mit Herrn Dr. Ralf Günzel, von der PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner GmbH & Co. KG, zusammen. Außerdem begleiten sie regelmäßig für den Behörden Spiegel Praxisseminare für Aufgabenträger, z.B. wieder am 19.03.2019 in Berlin: https://www.fuehrungskraefte-forum.de/detail.jsp?v_id=3542