Willkommen bei AHP Rechtsanwälte
Wir behalten den Überblick



























Vergabe- und Wettbewerbsrecht
Für öffentliche Auftraggeber stellen wir eine rechtssichere Abwicklung ihrer nationalen und europaweiten Vergabeverfahren sicher. Unsere Beratung reicht von der Konzeption und Planung der Verfahren, deren Umsetzung bis zur gerichtlichen Vertretung vor den zuständigen Nachprüfungsinstanzen.
Wir strukturieren die Verfahren entsprechend des individuellen Beschaffungsbedarfs sowie der einschlägigen Vorschriften und Zuwendungsauflagen.Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, unterstützen wir beim Erstellen von Angeboten, der Teilnahme an Vertragsverhandlungen sowie der Sicherung ihrer Rechte bei möglichen Vergabefehlern.
Fördermittel-, Zuwendungs- und EU-Beihilfenrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beantragung von Fördermitteln und Zuwendungen. Dabei behalten wir stets die damit verbundenen vergaberechtlichen Auflagen im Blick.
Im Beihilfenrecht klären wir unsere Mandanten über die vielschichtigen europarechtlichen Regelungen und zeigen ihnen einen rechtssicheren Lösungsweg. Wir erstellen hierüber umfangreiche beihilfenrechtliche Gutachten.
Kommunal / Haushalts- und Gebührenrecht
Ein Großteil unserer Mandanten stammt aus dem kommunalen Bereich. Daher ist es selbstverständlich, dass wir uns mit dem Kommunalwirtschaftsrecht und den entsprechenden kommunalrechtlichen Rechtsgrundlagen auskennen, die unsere Mandanten bei der Umsetzung ihrer Projekte beachten müssen.
Neben dem Kommunalverfassungsrecht gehören hierzu vor allem die Haushaltsordnungen und das Kommunalabgabenrecht.
Öffentliches
Recht
Energierecht, Abfall- und Wasserrecht, Krankenhausrecht, Umweltrecht, Planungsrecht, Gebühren- und Preisrecht, Hochschulrecht, Konzessionsrecht – ein Großteil der von uns betreuten Vergabeprojekte weist Schnittstellen zum öffentlichen Recht auf. Wir kennen die gesetzlichen Grundlagen und wissen, wie die Ziele unserer Mandanten in diesen Bereichen rechtssicher und wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Unser Beratung ist vor allem darauf ausgelegt, die Kenntnisse in den verschiedenen Rechtsregimen in die Erstellung der Vergabeunterlagen und Verträge einfließen zu lassen. Dabei behalten wir die Schwerpunkte des Projekts im Fokus, ohne die Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten aus dem Auge zu verlieren.
Bau- und Architektenrecht
Wir begleiten unsere Mandanten bei großen planungs- und baurechtlichen Vergabeverfahren. Neben Architekten-, Fachplaner- und Generalplanerverträgen zählen dazu Bauverträge über Einzelgewerke oder mit Generalunternehmer. Zu unserem Portfolio gehört auch die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen sowie Spezialaufträgen (DGNB, BIM, besondere Gutachterleistungen).
Besonderes Augenmerk legen wir dabei selbstverständlich auf die jeweils aktuelle Rechtsprechung sowie die rechtssichere Verhandlung und Abwicklung von Verträgen unter Beachtung der Regelungen des BGB, der VOB und der HOAI.
Gesellschafts- und Vertragsrecht
Eine effiziente Vertragsgestaltung ist zentrales Anliegen bei jedem Projekt, das wir begleiten. Ziel unserer Vertragsentwürfe ist es, die vergebenen Aufträge auf einer klaren Basis rechtssicher abzuwickeln. Dadurch verhindern wir Rechtsstreitigkeiten und sichern den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten in der Umsetzungsphase.
Wir entwerfen in der Regel sämtliche für das jeweilige Projekt erforderlichen Verträge. Dazu gehören Gesellschaftsverträge ebenso wie Dienstleistungs-, Bau- und Architektenverträge sowie Verträge aus den jeweils betroffenen Spezialbereichen (IT-, Entsorgungs-, Konzessionsverträge etc.)
Vereins- und Stiftungsrecht
Wir erstellen sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für private Unternehmen individuelle Satzungen und klären über einzuhaltenden Rechtsgrundlagen auf.
An den steuer- und wirtschaftsrechtlichen Schnittstellen zum Vereins- und Stiftungsrecht arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg GmbH zusammen.
Berufsrecht
Wir beantworten Fragen rund um das anwaltliche Berufsrecht. Hierzu gehören insbesondere Themen rund um die Zulassung, die anwaltliche Berufsausübung und Fachanwaltschaften.
Die grundlegenden Vorschriften finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung ergänzt werden (FAO).