Stellen Sie sich vor, Ärzte wollten nicht nur ein Foto Ihres Körpers machen, sondern auch sehen, wo es „aktiv“ oder „unruhig“ ist – zum Beispiel, wo Zellen besonders viel Energie verbrauchen. Genau das leistet – einfach ausgedrückt – ein PET/CT. Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) liefert Informationen über Funktionsvorgänge im Körper. Die Computertomographie steuert zugleich detaillierte Schnittbilder des Köperinneren bei. Das Herz- und Diabeteszentraum NRW (HDZ) zählt zu den ersten Kliniken, die diese Technologie in Deustchland genutzt haben. Die Mediziner in Bad Oeynhausen setzen die Hybridbildgebung sowohl in der Tumor-, der Entzündungs- und der Herzdiagnostik ein. Dabei führt das Institut als einzige Abteilung in Deutschland routinemäßig PET/CT Herzuntersuchungen mit Messung der Durchblutung durch.
Um seiner führenden Rolle als Spezialklinik und Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Kardiologie gerecht zu werden, will das HDZ nun sein bisheriges PET/CT gegen neueste Technologie ersetzen. Die Beschaffung des neuen PET/CT-Systems hat die Klinik Mitte August ausgeschrieben. Juristisch begleitet wird sie bei diesem Projekt von AHP.
Das neue Gerät soll nicht nur der Tumor- und Herzdiagnostik dienen. Mit seiner Hilfe will das HDZ auch im Bereich der Lehre und der Forschung neue Maßstäbe setzen. Angestrebt ist daher eine enge Zusammenarbeit mit dem späteren Auftragnehmer in Form einer Kooperations- und Innovationspartnerschaft mit dem Ziel, die PET-CT-Technik insgesamt weiterzuentwickeln. Im Rahmen des nun eröffneten europaweiten Verhandlungsverfahrens haben die potenziellen Bieter die Möglichkeit, für das HDZ maßgeschneiderte Lösungen und Konzepte vorzustellen.
Die Rechtsanwältinnen von AHP sind es gewohnt, sich in komplexe und innovative Projekte hineinzudenken. Neben der technologischen Innovation birgt dieses Mandat dabei auch eine juristische Neuheit: Mitte Juni 2025 hat die EU-Kommission erstmals eine so genannte IPI-Maßnahmen erlassen (International Procurement Instrument). Konkret wird dadurch der Zugang von chinesischen Unternehmen und Medizinprodukten mit Ursprung in China zum europäischen Markt für öffentliche Aufträge im Bereich Medizinprodukte mit einem Nettoauftragswert von fünf Millionen Euro eingeschränkt. Diese neuen Vorgaben gilt es, bei der Ausschreibung des HDZ genau im Blick zu behalten.