Im Rahmen des vierstündigen Inhouse-Seminars haben Dr. Sandra Haak und Dr. Michaela Hogeweg Anfang September insgesamt 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geschult. Die Inhalte waren auf praxisrelevante Fragen der Zielgruppe zugeschnitten. Ein besonderer Fokus lag zudem auf dem im Juli in Kraft getretenen Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und seinen Auswirkungen. Im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen ist insbesondere die Neufassung des § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB relevant. Danach dürfen Planungsleistungen künftig als Lose eines Bauauftrags und damit gemäß § 3 Abs. 9 VgV bis zu einem geschätzten Nettowert von unter einer Million Euro „national“ vergeben werden.
Ob diese Regelung tatsächlich EU-richtlinienkonform ist, bleibt abzuwarten. Dies wird in Fachkreisen bereits seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Aktuell ist diese Regelung jedenfalls geltendes Recht.