12

12

25

Rechtliches Navi für die AGFS

AHP begleitet die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen bei strategischen Fragen und Beschaffungen.

Eine bessere Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer in Städten schaffen – das ist das Ziel der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS). Als juristische „Beifahrerin“ hat der Krefelder Verein AHP an seiner Seite. „Da die AGFS institutionell durch Mittel des Landes NRW gefördert wird, muss sie bei all ihren Beschaffungen Zuwendungsvergaberecht beachten“, benennt Dr. Sandra Haak, Partnerin von AHP, die rechtliche Herausforderung. Im Rahmen des Mandats hat die Kanzlei bislang unter anderem die Vergabe von Leistungen im Bereich Projektmanagement und Mediaagenturleistungen,  Lohnbuchhaltung und steuerlicher Beratung sowie die Beschaffung von neuer Hardware strukturiert.

Darüber hinaus begleitet AHP den Verein eng bei anstehenden strategischen Themen. Dazu zählt zum Beispiel die Neustrukturierung der AGFS aufgrund der Förderung durch das Land sowie die Gründung der AGFK Deutschland – einer bundesweit agierenden Organisation, die die Aktivitäten und Interessen der bestehenden kommunalen Arbeitsgemeinschaften bündeln und auf Bundesebene vertreten soll.