Bereits seit über 20 Jahren betreut das zum Universitätsklinikum Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ) gehörende Institut für angewandte Telemedizin (IFAT) herzkranke Patienten mit telemedizinischen Leistungen. Nachdem das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in die Regelversorgung aufgenommen wurde, ist das IFAT auf eine leistungsfähige Plattform zur vollständigen Umsetzung der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben angewiesen. Die europaweite Ausschreibung für die entsprechende technische Umgebung sowie die dazugehörigen Dienstleistungen hat AHP im Auftrag des HDZ vergaberechtlich begleitet.
„Unser Ziel war es, über ein transparentes Vergabeverfahren einen Partner für das IFAT zu finden, der mit seinen Lösungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und das kardiologische Telemonitoring gemeinsam mit dem IFAT vorantreiben kann“, sagt Dr. Sandra Haak, Partnerin bei AHP. Im Rahmen eines mehrstufigen Verhandlungsverfahrens hat das IFAT schließlich Verträge geschlossen, die individuell zugeschnittene IT-Lösungen beinhalten und auch wirtschaftlich optimale Ergebnisse für das Institut darstellen.
„Als hochspezialisierte Boutique-Kanzlei beraten wir zahlreiche öffentliche Auftraggeber aus dem Gesundheitssektor. Daher kennen wir den dort notwendigen Wandel zu immer digitaleren Prozessen“, so die Rechtsanwältin. Die Mandanten profitieren von dem hohen Querschnittswissen der Kanzlei und der Fähigkeit, sich schnell auch in neue komplexe Thematiken einzuarbeiten.