Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

Wir beraten überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der sicheren Konzeption und Abwicklung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren für die einzelnen Projekte. Besonderen Fokus legen wir dabei  auf die jeweiligen Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts. Hierzu gehören auch die Landesvergabegesetze sowie Auflagen der Zuwendungsgeber. Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:

 

  • Vorbereiten und Konzeptionieren von komplexen Vergabeverfahren
  • Projektmanagement bei der Entwicklung und Realisierung großer Projekte
  • Prüfung der einschlägigen Verfahrensart und Festlegen der verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erstellen von Bekanntmachungen, Teilnahmebroschüren und Vergabeunterlagen mit Bewerbungsbedingungen
  • Prüfen und Auswerten von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  • Entwerfen und Verhandeln von Verträgen
  • Rechtliche Stellungnahmen zu allen vergaberechtlichen Themen
  • Umfassende Beratung bei der Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionen
  • Umfassende Dokumentation von Vergabeverfahren in Form von Vergabevermerken
  • Strategische Beratung bei Vergabeverstößen und Rügen
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof
  • Beschwerden bei der Europäischen Kommission
  • Umfassende Beratung und Vertretung während der Vertragsabwicklung
  • Veröffentlichungen, Seminare und Schulungen zum Vergabe- und Zuwendungsrecht

Komplexe Fragen aus den Bereichen Fördermittel-, Zuwendungs- und Beihilferecht können wir rechtssicher beantworten. Denn wir kennen die entsprechenden Bundes-, Landes-, kommunal- und europarechtlichen Regelungen, die gerade in diesen Bereichen oft intransparent miteinander verknüpft sind. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beantragung von Fördermitteln und Zuwendungen. Dabei klären wir vor allem über das „Kleingedruckte“ und die allgemeinen Nebenbestimmungen auf und sorgen dafür, dass die entsprechenden vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für beihilferechtliche Verfahren im kommunalen Bereich. Hier klären wir über die vielschichtigen europarechtlichen Regelungen auf und zeigen unseren Mandanten einen rechtssicheren Lösungsweg auf.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Bau- und Architektenrecht. Da wir unsere Mandanten in großen baurechtlichen Vergabeverfahren beraten, setzt dies voraus, dass wir sämtliche Rechtsgrundlagen kennen und in den zu vergebenen Verträgen rechtssicher umsetzen. Neben Bauverträgen zu Einzelgewerkvergaben bzw. GU-Vergaben gehören hierzu Projektsteuerungsverträge, Architekten- und Ingenieurverträge. Besonderes Augenmerk legen wir hier auf die jeweils aktuelle Rechtsprechung sowie die rechtssichere Verhandlung und Abwicklung von Verträgen unter Beachtung der Regelungen des BGB, der VOB und HOAI.

Bei der Abwicklung der von uns begleiteten Projekte stellen sich regelmäßig Fragen aus dem Gesellschafts- und Vertragsrecht. So entwerfen wir in der Regel sämtliche für das jeweilige Projekt erforderlichen Verträge. Dazu gehören Gesellschaftsverträge ebenso wie Dienstleistungs-, Bau- und Architektenverträge sowie Verträge aus den jeweils betroffenen Spezialbereichen. Die effiziente Vertragsgestaltung ist für uns bei jedem Projekt zentrales Anliegen. Denn unser Ziel ist es, dass die vergebenen Aufträge auf einer klaren vertraglichen Basis rechtssicher abgewickelt werden und den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten langfristig sichern.

Im Vereins- und Stiftungsrecht beraten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen. Wir klären über die einzuhaltenden Rechtsgrundlagen auf und erstellen individuelle Satzungen, die sämtliche Vorstellungen unserer Mandanten berücksichtigen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die steuer- und wirtschaftsrechtliche Expertise. Hier arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner, der RSM Verhülsdonk GmbH zusammen.

Da ein Großteil unserer Mandanten aus dem kommunalen Bereich stammt, ist es selbstverständlich, dass wir uns mit den kommunalrechtlichen Rechtsgrundlagen auskennen, die unsere Mandanten bei der Umsetzung der Projekte zu beachten haben. Neben dem Kommunalverfassungsrecht gehören hierzu vor allem die Gemeinde- und Kreisordnungen, das Kommunalabgabenrecht sowie die Haushaltsordnungen der Gemeinden, der Länder und des Bundes.

Ein Großteil der von uns betreuten Projekte weist Schnittstellen zum öffentlichen Recht auf. Dies reicht vom Energierecht, Abfall- und Wasserrecht bis hin zum Krankenhausrecht sowie zum Haushalts- und Gebührenrecht. Um die in diesen Bereichen erforderlichen Vergabeverfahren für unsere Mandanten erfolgreich abwickeln zu können, verfügen wir auch hier über langjähriges Spezialwissen, das wir in die Erstellung der Unterlagen und Verträge einfließen lassen. Wir kennen die gesetzlichen Grundlagen und wissen, wie die Belange unserer Mandanten in diesen Bereichen rechtssicher und wirtschaftlich umgesetzt werden können. Hierzu gehört auch die Vertretung unserer Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Wir beantworten Fragen rund um das anwaltliche Berufsrecht. Hierzu gehören insbesondere Themen rund um die Zulassung, die anwaltliche Berufsausübung und Fachanwaltschaften. Die grundlegenden Vorschriften finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung ergänzt werden (FAO).