Ein paar Sätze zu unserer Anwaltskanzlei.

Die Anwaltskanzlei Haak + Partner ist auf das Vergaberecht spezialisiert. Wir beraten überwiegend öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung europaweiter und nationaler Vergabeverfahren. Die hohe Komplexität der Projekte und Beschaffungsvorhaben unserer Mandanten erfordert eine fundierte flexible und effiziente Beratung. Wir betreuen Projekte der öffentlichen Hand daher umfassend von der Konzeption bis zur Realisierung. Im Bedarfsfall arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der dhpg GmbH zusammen, um Beratungsleistungen aus einer Hand zu bieten.

Unsere Expertise erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Bereiche des Public Sector:

  • Planung und Bau
  • Gesundheit
  • Hochschulen und Bildung
  • Forschung und Wissenschaft
  • Rundfunk und Medien
  • Kultur, Freizeit und Tourismus
  • Wasser, Abfall und Umwelt
  • IT und Infrastruktur
  • Gebäudemanagement

In diesen Bereichen beraten wir auch namhafte Unternehmen verschiedener Branchen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Hierzu gehören große international tätige Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Bau, Industrie, Handel- und Dienstleistung. Der Schwerpunkt unserer Praxis liegt hier in der Unterstützung bei dem Erstellen von Angeboten, der Teilnahme an Vertrags-verhandlungen sowie der Vertretung in Nachprüfungsverfahren.

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht stets das rechtssichere und erfolgreiche Umsetzen der Ziele und Wünsche unserer Mandanten. Dabei hinterfragen wir die üblichen juristischen Standpunkte und gehen gedanklich neue, kreative, mitunter auch kontroverse Wege. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung verbinden wir individuelle juristische Spezialisierung mit wirtschaftlichem und technischem Know-How. Gerade den Projekterfolg sehen wir als wesentliche Grundlage für eine dauerhaft gute Zusammenarbeit. Dieses Konzept wird durch zahlreiche Folge- und Empfehlungsmandate bestätigt.