Workshop zum Vergabe- und Zuwendungsrecht beim Institut für Kirche und Gesellschaft

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Das Institut für Kirche und Gesellschaft führt umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen durch, die unter anderem auch durch Bund und Land gefördert werden. Durch Auflagen der Zuwendungsgeber muss das kirchliche Institut vergaberechtliche Vorschriften beachten und insbesondere auch einen ordnungsgemäßen und vollständigen Verwendungsnachweis führen.

Frau Dr. Haak und Frau Dr. Hogeweg danken dem Institut für Kirche und Gesellschaft für einen gelungenen gemeinsamen Workshop zum Zuwendungs- und Vergaberecht am 27. Februar 2020 in Schwerte und wünschen den Institut für Kirche und Gesellschaft weiterhin viel Erfolg in der Bildungsarbeit.