Architektenwettbewerb für neues BürgerRatHaus in Essen startet mit AHP

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Die Stadt Essen will bis 2024 viele ihrer sozialen Dienste in einem neuen, zentral gelegenen BürgerRatHaus bündeln. Auf rund 30.000 Quadratnehmern sollen ca. 1.400 städtische Mitarbeiter/-innen für beispielsweise zentrale Bereiche des JobCenters, mehrere Abteilungen des Jugendamtes und das Amt für Soziales und Wohnen die Bürger/-innen unterstützen. Das Gesamtauftragsvolumen liegt bei ca. 100 Mio. Euro.

Besonders wichtig für die Stadt: Auch die Bürger der Stadt Essen sowie die städtischen Mitarbeiter/-innen sollen ihre Ideen und Wünsche einbringen können. Daher liefen und laufen viele Beteiligungsmöglichkeiten, sich bereits in der Planungsphase aktiv einzubringen. Die Stadt Essen legt außerdem großen Wert auf die städtebauliche Anbindung an die Innenstadt sowie eine flexible Nutzungsstruktur des Gebäudes.

Bei einer angestrebten Nutzungsdauer von 30 Jahren und dem Wegfall der bisherigen Mietausgaben für die zersplitterten Verwaltungsgebäude kann die Stadt Essen mit dem Neubau dauerhaft Geld sparen. Zeitgemäße Energie- und Qualitätsstandards und niedrigere Betriebskosten (z.B. für Sicherheits- und Reinigungsdienste) schaffen die gewünschte Gesamtwirtschaftlichkeit – und eine angenehme Atmosphäre für Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen.

Die Vergaberechtsexperten Dr. Jens Biemann und Dr. Michaela Hogeweg, beide Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei HAAK + PARTNER, begleiten die von der Stadt Essen beauftragte Tochtergesellschaft GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) bei der rechtlichen Konzeption und Durchführung des Architektenwettbewerbs sowie der Vertragsgestaltung.