Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt mit Entscheidung vom 18.04.2018 fest: Die Koelnmesse ist öffentlicher Auftraggeber und muss ihre Aufträge europaweit ausschreiben.
Die Koelnmesse muss Unternehmen in ganz Europa die Möglichkeit geben, sich um Aufträge zu bewerben. Jahrelang hatte sie das nicht getan. Dabei berief sie sich stets darauf, kein öffentlicher Auftraggeber und deshalb nicht an das europäische Vergaberecht gebunden zu sein. Dieser Rechtsauffassung erteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt eine klare Absage. Die Koelnmesse sei öffentlicher Auftraggeber. Die Stadt Köln würde die Messe bei Verlusten notfalls finanziell unterstützen. Bei einer Gesamtbetrachtung sei sie deshalb ein öffentlicher Auftraggeber und hätte die Aufträge ausschreiben müssen.
Für die Rechtsanwälte der auf Vergaberecht spezialisierten Anwaltskanzlei HAAK + PARTNER sind die Folgen klar: „Der Beschluss des Oberlandesgerichts wird auch Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis anderer Messen haben“, so Frau Dr. Michaela Hogeweg. Ihr Kollege Dr. Jens Biemann fügt hinzu: „Zwar entscheidet stets der Einzelfall, ob eine Messe als öffentlicher Auftraggeber zu qualifizieren ist oder nicht. Doch der Beschluss deutet darauf hin, dass sich viele Messegesellschaften zu leichtfertig dem Vergaberecht entzogen haben.“