In der Vergangenheit wurden Planungsleistungen nur selten europaweit ausgeschrieben. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 13.03.2017, Verg 15/17) steht nun fest, dass die Honorare aller Leistungsbilder zur Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Erreichen die anrechenbaren Kosten EUR 1,5 Mio. EUR, ist ein europaweites Verfahren erforderlich. Aufgrund der zeitlichen Limitierung der Förderprogramme, ist ein rechtzeitiger Abruf der Fördermittel bei Durchführung einer europaweiten Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für jedes Projekt nahezu unmöglich, mit der Folge, dass die Mittel oftmals verfallen. Hier greift das von uns entwickelte und in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzte „Krefelder Modell“.
Das Krefelder Modell ermöglicht, Planungsleistungen gebündelt zu wirtschaftlichen Bedingungen innerhalb kürzester Zeit zu vergeben und den Bedarf über Jahre zu decken, ohne erneut „auszuschreiben“.
Neben der Stadt Krefeld, mit der wir gemeinsam das Krefelder Modell entwickelt haben, unterstützen wir aktuell eine Tochtergesellschaft der Stadt Essen und die Städte Düren, Duisburg und Hamm bei der Vergabe von Rahmenverträgen für Planerleistungen.